Wann muss das Gehalt auf dem Konto sein?
Ein monatliches Gehalt ist eine schöne Form von Sicherheit: Du kannst planen, einen Dauerauftrag für die Miete einrichten und musst dich um nichts großartig kümmern. Aber wann genau muss das Gehalt eigentlich auf dem Konto sein? Das hängt vor allem davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Arbeitsvertrag: Auf die Formulierung achten
Viele Arbeitgeber überweisen zum letzten oder zum ersten Tag des Monats. Manche nutzen auch Formulierungen wie „zum 1., spätestens aber zum 15. des Monats“. So haben sie einen gewissen zeitlichen Spielraum. Das ist legal. Du bekommst das Geld übrigens erst rückwirkend. Das bedeutet, dass du erst einen Monat lang arbeitest und dann dafür bezahlt wirst. Stünde also die oben genannte Formulierung in Deinem Vertrag, würdest du das Geld, für das du um Mai gearbeitet hast, bis spätestens zum 15. Juni bekommen.
Schau dir an, wie der Arbeitgeber die Information zur Zahlung formuliert hat. Steht dort, dass am entsprechenden Tag die Auszahlung erfolgt, muss das Geld spätestens drei Werktage später auf deinem Konto sein. Steht dort, dass du es zu diesem Zeitpunkt erhältst, muss das Gehalt an diesem Tag eintreffen. Das heißt, dass dein Arbeitgeber es schon vorher überweisen muss.
Andere Regelungen
Findest du in deinem Arbeitsvertrag keine Angaben zur Überweisung des Gehalts, kann es sein, dass für dich ein Tarifvertrag oder eine andere betriebliche Regelung greift. Ist auch das nicht der Fall, gilt die Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sie sieht vor, dass du dein Geld bis zum Monatsersten haben musst.
Kleine Abweichungen kommen vor
Je nachdem, bei welcher Bank du bist, kann es sein, dass du dein Geld einen Tag später erhältst. Seit 2012 gilt aber die verbindliche Regelung für alle Banken, dass das Geld aus einer Überweisung am nächsten Arbeitstag auf dem Empfängerkonto sein muss. Wird die Überweisung erst nach Geschäftsschluss bei der Bank getätigt, kommt sie erst zwei Tage später an.
Stellst du allerdings fest, dass alle anderen Mitarbeiter das Gehalt früher als du bekommen, solltest du die Überweisungsdaten vergleichen. Weichen sie voneinander ab, ist das nicht rechtmäßig: Alle Mitarbeiter müssen zum gleichen Zeitpunkt bezahlt werden.
Die Regelung bei Feiertagen
Was wenn der Tag, an dem das Gehalt da sein müsste, auf einem Sonntag oder einem Feiertag liegt? In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt so viel früher anzuweisen, dass du es vor dem eigentlichen Stichtag hast. Das liegt daran, dass du ja selbst auch Verbindlichkeiten hast. Und die können nicht warten, bis dein Chef das Gehalt nachträglich überweist.
Was tun, wenn das Gehalt zu spät kommt?
Schon bei einem Tag Verzögerung kommt der Arbeitgeber in Verzug. Das heißt, dass du theoretisch direkt Verzugszinsen fordern darfst. Seit dem Juli 2016 gibt es außerdem die Möglichkeit, eine Verzugspauschale von 40 Euro zu erhalten. Allerdings solltest du dir überlegen, ob es dir das wert ist: bei einer einmaligen Verzögerung lohnt es sich vielleicht, darüber hinwegzusehen.
So leidet das Betriebsklima nicht. Wenn du häufiger und trotz Hinweises dein Geld zu spät bekommst, kannst du die Pauschale aber bedenkenlos einfordern.
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