Welche Bedeutung hat der Tarifvertrag?
Tarifverträge enthalten zahlreiche Regelungen, die sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber relevant sind wie beispielsweise Abfindungsansprüche, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld etc.
Tarifverträge gelten auch dann, wenn man sie nicht zur Kenntnis nimmt. Allerdings können nicht wahrgenommene Rechte verjähren. Daher lohnt es sich herauszufinden, welche Tarifverträge auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar sind. Deshalb ist es von bedeutender Relevanz, sich darüber zu informieren, welche Tarifverträge auf Ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.
Wann spricht man von einer Gewerkschaft?
Nur eine Gewerkschaft kann Tarifverträge auf Basis des TVG abschließen und nicht jede Gruppe von Arbeitnehmern.
Die Gewerkschaft muss folgende Kriterien erfüllen:
- Sie muss freiwillig entstanden und nicht durch den Staat gebildet sein.
- Sie muss tarifvertragliche Regelungen vereinbaren.
- Sie muss langfristig bestehen. Der Zusammenschluss von Arbeitnehmern für einen Streik, ist keine Gewerkschaft.
- Die Gewerkschaft muss unabhängig sein, vor allem von der Arbeitgeberorganisation.
- Letztendlich muss eine Gewerkschaft durchsetzungsfähig und jederzeit zum Streiken bereit sein.
Was regeln Tarifverträge?
- Lohn- und Gehaltstarifverträge regelnmaterielle Arbeitsbedingungen. Diese sind: Lohn und Arbeitszeiten, Urlaub, Gratifikationen etc. Solche Tarifverträge haben eine Dauer von maximal drei Jahren.
- Rahmentarifverträge enthalten formal-juristische Regelungen wie Länge der Probezeit, Pausen, Kündigungsfristen etc. Im Gegensatz zu Lohn- und Gehaltstarifverträgen haben Rahmenverträge eine längere Bestandsdauer.
Weiterhin macht man auf der Arbeitgeberseite einen Unterschied zwischen Verbands- und Firmentarifvertrag:
- Der Verbandstarifvertrag wird vom Arbeitgeberverband abgeschlossen. Darin sind die Betriebe registriert, die der Arbeitgeberorganisation angehören.
- Um Firmentarifverträge kümmert sich jedoch ein einzelner Arbeitgeber, wodurch diese Verträge nur für den Betrieb des jeweiligen Arbeitgebers gelten.
Wann gilt für Sie ein Tarifvertrag?
Generell gibt es drei Gründe, aus denen ein Tarifvertrag bei Ihnen anzuwenden ist.
- Sie sind Mitglied einer Gewerkschaft, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat und auch Ihr Arbeitgeber ist selbst an einen Tarifvertrag gebunden. Hier spricht man von einer Tarifwirkung.
- Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine tarifliche Einigung vereinbart. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband spielt keine Rolle.
- Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erklärt den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich.
Wer informiert über Tarifverträge?
Prinzipiell können Sie sich an die Gewerkschaft wenden, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. In der Regel sollte es keine Probleme geben, an die wichtigen Informationen zu gelangen. Gewerkschaft und Arbeitgeberorganisation haben die Pflicht, allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gegen Entgelt eine Kopie des Tarifvertrags auszuhändigen. Vorausgesetzt der Tarifvertrag ist für allgemeinverbindlich erklärt worden.
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