Wer Karriere macht und ein Level erreicht, das Mobilität für Geschäftspartner und Kunden verlangt, für den wird die Benutzung eines Dienstwagens immer wahrscheinlicher. Ab einem Jahresgehalt von 90.000 Euro fährt knapp die Hälfte der Beschäftigten einen Wagen auf Unternehmenskosten. Hier lohnt sich die Anschaffung eines Dienstwagens ohnehin besonders. Doch unter Zeitdruck passieren auch dem besonnenen Fahrer Fehler. Mit denen gilt es richtig umzugehen, will man nicht auch auf dem Karriereweg aus der Spur geraten.
Mit dem Unfall proaktiv umgehen
In der Mehrheit der Fälle sind Unfälle menschliches Versagen und oft Grund für Angst und falsche Scham. Denn der offensive und ehrliche Umgang mit Fehlern kann als charakterliches Plus auf dem weiteren Karriereweg gesehen werden. Konstruktive und glaubwürdige Offenlegung der eigenen Schuld und des Unfallhergangs ist die beste Lösung.
Wer dazu mit eigenen Ideen zur Schadensminimierung aufwartet, besänftigt auch die Kostenwächter im Unternehmen. Eine Initiative zur rechtssicheren Veräußerung von Autos benötigt jedoch ebenfalls einen transparenten Umgang mit Schäden. Wer hier vorarbeitet, Lösungen skizziert und Vorschläge macht, erweist sich in der Not als kühler Kopf, mit Problemlösungskompetenz und Selbstreflexion.
Trotz Versicherung mit Weitsicht fahren – wie bei der Karriere
Handelt es sich um einen Fahrzeugfehler, ist es besonders wichtig, die Verantwortlichen im Unternehmen umfassend zu informieren. Wer einen umfassenden Unfallbericht vorlegt, erspart den Mitarbeitern vom Fuhrpark bereits viel Arbeit. Statistisch sollten die meisten damit Erfahrung haben. Schon über 60 Prozent hatten mindestens einmal einen Unfall. Um nach diesem nicht weitere Fehler folgen zu lassen, müssen auch rechtliche Aspekte korrekt berücksichtigt werden.
Wenn die private Nutzung des Dienstwagens erlaubt ist und der Unfall nicht auf einer Dienstfahrt passiert ist, können Angestellte eine private Werkstatt aufsuchen und die Kosten für die Reparatur später zurück verlangen. Hier sollte der Mitarbeiter genau die Regelungen in seinen Verträgen kennen. Wer sich im Recht wähnt und irrt, vernichtet viel Reputation. Wer Kosten zurecht zurück verlangt, für den gilt: Leise Töne sind hier Trumpf.
Kostentechnisch braucht der Mitarbeiter zumindest keine falschen Zugeständnisse machen. Die Kfz-Haftpflicht kommt für alle Personen- und Sachschäden einschließlich der des Fahrers auf, zu deren Abschluss jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist. Grobe Fahrlässigkeiten wie rücksichtsloses Rasen, Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung oder Aktenstudium am Steuer fallen aber meist nicht darunter. Wer karrieretechnisch auf der Überholspur bleiben will, sollte daher mit besonders viel Bedacht fahren.
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Bildrechte: Flickr Polizei am Autounfall, Manolo Gómez CC BY 2.0, Bestimmte Rechte vorbehalten