Überstunden: Das sollten Sie wissen
Grundsätzlich wird die Arbeitszeit eines Mitarbeiters über das Arbeitszeitgesetz definiert. Hierin wird unter anderem festgelegt, dass die Arbeitszeit mit dem Betreten des Betriebsgeländes beginnt und mit dem Verlassen des Geländes endet. Außerdem wird im Arbeitszeitgesetz definiert, dass die maximale Arbeitszeit acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten darf. Eine Ausnahme hiervon: Überstunden.
Diese auch als Mehrarbeit beschriebene Arbeitszeit, bezeichnet jene Arbeitsstunden, die über die normale vertragliche Pflicht hinaus geleistet werden. Auf besondere Weisung des Arbeitgebers kann die werktägliche Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich erhöht werden. Dies ist jedoch an die Bedingung gebunden, dass innerhalb der darauffolgenden sechs Monate ein Ausgleich hierzu geschaffen wird, sodass ein Durchschnitt von acht Arbeitsstunden / Tag in der Gesamtbetrachtung wiederum nicht überschritten wird.
Die Regelung greift jedoch nicht, wenn der Tarifvertrag des Unternehmens eine grundsätzlich höhere Arbeitszeit von zehn Stunden pro Werktag vorsieht. Diese Tarifregelung ist zulässig und führt dazu, dass der Arbeitgeber nicht zum Freizeitausgleich verpflichtet ist. Auch Ihren individuellen Arbeitsvertrag sollten Sie auf dorthin gehende Sonderregelungen überprüfen.
Überstundenvergütung
In der Regel sind Überstunden wie die normal geleistete Arbeitszeit zu vergüten. Sie können somit nur dann einen Zuschlag für Überstunden einfordern, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart oder betriebs- oder branchenüblich ist. Der Anspruch auf Überstundenvergütung besteht nicht, wenn Ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit nicht angeordnet oder wenigstens geduldet hat. Damit diese Regelung greift, ist keine explizite Anordnung des Arbeitgebers notwendig. D.h. Ihr Chef muss nicht deutlich sagen, dass Überstunden geleistet werden müssen, es reicht, wenn er Ihnen beispielsweise eine Projektdeadline setzt, bei der klar ist, dass sie nur dann einzuhalten ist, wenn Sie Überstunden leisten.
Was tun bei unrechtmäßigen Überstunden?
Sollte es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zum Konflikt kommen, weil dieser sich weigert, geleistete Überstunden durch Freizeit- oder Entgeltausgleich wettzumachen, sind Sie in der Pflicht zu beweisen, dass die geleistete Mehrarbeit von Ihrem Arbeitgeber angeordnet oder geduldet wurde. Nur dann, haben Sie das Recht auf einen Ausgleich. Achten Sie deswegen wenn möglich darauf, Ihre geleisteten Überstunden in irgendeiner Form schriftlich festzuhalten (z.B. Anordnung des Arbeitgebers, Zeiterfassungssystem etc.).
Dies erleichtert Ihre Beweispflicht. Informieren Sie sich außerdem vorab nicht nur über die aktuelle Gesetzeslage, sondern auch über tarifvertragliche Sonderregelungen. Überprüfen Sie in diesem Schritt auch noch einmal sämtliche Regelungen, die zum Thema Überstunden in Ihrem Arbeitsvertrag festgehalten sind. Sollten Sie sich anschließend immer noch unsicher über Ihre genauen Rechte sein, ist es ratsam, sich die Hilfe von einem Profi (z.B. Rechtanwalt für Arbeitsrecht, Personalverantwortlicher) zu holen.