Für Erwachsene und Berufstätige gibt es inzwischen Angebote, bei denen die Sprachkurse ganz gezielt auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnitten sind – egal, ob ein Sprachurlaub oder ein intensiver Kurs mit Berufsbezug gewünscht sind. Der Sprachreiseveranstalter EF („Education First“) hat beispielsweise in den vergangenen Jahren sein Angebote an den 14 beliebtesten der insgesamt 41 Sprachschulen weltweit speziell auf Erwachsene ab 25 Jahren zugeschnitten.
Was viele nicht wissen: Sprachkurse im Ausland können in vielen Fällen durch extra Urlaub & Zuschüsse gefördert werden. Die Bildungsurlaubs- und Fördermaßnahmen können jedoch je nach Bundesland ganz unterschiedlich sein. Detaillierte Informationen über die Bedingungen für einen Bildungsurlaub je Bundesland sowie eine Liste relevanter Anbieter finden Sie auf www.bildungsurlaub.de. Im Folgenden erhalten Sie zudem einen kurzen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten.
- Bildungsurlaub: Bis zu 2 Wochen extra Urlaub für Weiterbildung
12 von 16 Bundesländern haben ein Bildungsurlaubsgesetz: 5 Tage extra Urlaub pro Jahr steht dort Arbeitnehmern für die private Weiterbildung per Gesetz zur Verfügung. Dabei können maximal 10 Tage alle zwei Jahre „angesammelt werden“ – die in den meisten Bundesländern auch für Sprachkurse im Ausland genutzt werden können.
- Bildungsscheck /-prämie: Bis zu 70% der Kursgebühr zahlt der Staat
Darüber hinaus gibt es in allen Bundesländern den sogenannten „Bildungsscheck“ bzw. die Bildungsprämie: Bis zu 70% der Kurskosten können beispielsweise sozialversicherungspflichtige Beschäftigte in Brandenburg von den Kurskosten erstattet bekommen, während das Bundesland NRW maximal 2.000 Euro hinzuschießt. In einigen Bundesländern sind die Fördermittel an bestimmte Bedingungen wie z. B. Einkommen geknüpft.
- Weitere Fördermittel und steuerliche Absetzbarkeit
Je nach beruflichem Status lassen sich ggf. weitere Fördermittel nutzen. So können beispielswiese Auszubildende oder Zeitsoldaten nach Dienstzeit von entsprechenden Programmen profitieren. Auch eine steuerliche Absetzbarkeit ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Allerdings müssen ein sehr starker Berufsbezug und die Notwendigkeit der Bildungsmaßnahme nachgewiesen werden. Die Handhabung ist von Finanzamt zu Finanzamt ganz unterschiedlich, so dass es empfehlenswert ist, sich mit diesen oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.