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5 Fragen an: Christine Heser

Christine Heser leitet Marketing & Communications der KARRIEREAGENTUR. Darüber hinaus arbeitet Sie als selbständige Texterin für die verschiedensten Branchen des Marketings. KARRIEREAGENTUR ist ein Personalberater, Headhunter und Karriere-Coach in Deutschland, Österreich und Kroatien mit Sitz in Gstadt am Chiemsee. Der Vermittlungsschwerpunkt liegt in den Bereichen IT und Vertrieb.

1. „Er hat sich stets bemüht“ – Eine Floskel, bei der inzwischen bei jedem Arbeitnehmer die Alarmglocken läuten. Welche weiteren Formulierungen sollten hellhörig machen?

Hellhörig sollten doppelte Verneinungen wie z.B. „gaben keinen Anlass zur Beanstandung“ machen. Das heißt dass es nicht schlecht war aber auch nicht mehr.
Auch die sogenannte Passivierungstechnik, („ er führte seine Aufgaben stets weisungsgemäß aus“), wirft nicht wirklich ein gutes Licht auf den Beurteilten.
Und wenn das Unternehmen lieber unwichtige Aufgaben und Eigenschaften des Arbeitnehmers in den Vordergrund rückt, hat es offensichtlich über wichtige Punkte nichts Gutes zu schreiben.
Achtung: Hat Ihr  Vorgesetzte oberhalb seiner Namenswiederholung unterschrieben? Wenn nicht, war es entweder ein Versehen oder weil er sich vom gesamten Inhalt des Textes distanziert!

2. Wie sollte ein optimales Arbeitszeugnis aufgebaut sein?

Ein optimales  Arbeitszeugnis besteht in der Regel aus 17 Abschnitten:

  • Einleitung (Name, Eintrittsdatum)
  • Werdegang (Karriere im Unternehmen)
  • Aufgabenbeschreibung
  • Arbeitsbereitschaft
  • Arbeitsbefähigung
  • Fachwissen
  • Arbeitsweise
  • Arbeitserfolg
  • Erfolgsbeispiele
  • Führungsleistung
  • Leistungszusammenfassung (=Gesamtnote)
  • Verhalten zu Internen (Kollegen u. Vorgesetzten)
  • Verhalten zu Externen
  • Sonstiges Verhalten
  • Beendigungsgrund
  • Dankes- und Bedauernsformel
  • Zukunftswünsche

Sehr wichtig ist, dass wirklich alle Punkte beschrieben sind, sonst gilt der fehlende Bereich als „nicht nennenswerte Leistung“. 
Eine Dankes- und Bedauernsformel  und positive Zukunftswünsche sollten unbedingt dabei sein. Fehlen diese kann das gesamte Zeugnis als mindestens „mangelhaft“ gewertet werden.
Einen Anspruch auf die Erfüllung aller Punkte hat der Arbeitnehmer allerdings nicht.

3. Was gehört auf keinen Fall in ein Zeugnis?

In ein Zeugnis gehören auf keinen Fall Form-, Rechtschreibfehler oder gar Flecken.
All diese Mängel werfen nur ein schlechtes Licht auf den Eigentümer, nicht aber auf den Aussteller.
Auch Hervorhebungen mit Unterstreichungen, Fettgedrucktem und Gänsefüßchen sind genauso unzulässig wie Frage- und Ausrufezeichen.
Das Ausstellungsdatum sollte kein anderes als das Austrittsdatum sein.
Eine Äußerung bzgl. des Austrittswunsches und einer gewerkschaftlichen Aktivität gehören nicht hinein, wenn diese seitens des Arbeitnehmers nicht ausdrücklich gewünscht waren.

4. Was kann ich tun, wenn ich mich in meinem Arbeitszeugnis ungerecht bewertet finde?

Ist der Inhalt des Zeugnisses wohlwollend gestaltet  und dieses auch in seiner äußeren Form richtig, hat man in der Regel nur wenig Handhabe, um auf eine Änderung bestehen zu können.
Natürlich gilt, dass ein Arbeitnehmer  mit guten Leistungen auch das Recht auf ein gutes Zeugnis hat. Nur muss er dies, oder auch der Arbeitgeber das Gegenteil  beweisen und hier wird es schwierig. Sollten in der Vergangenheit schon schriftliche Abmahnungen erfolgt sein, sind die Chancen vor Gericht auf eine positive Änderung sehr klein.
Manchmal hilft eine sachliche Aussprache mit dem Personalverantwortlichen. Wenn dieses keine Änderung bewirken konnte, so weis man danach doch wenigstens warum die Bewertung in dessen Augen so schlecht ausfiel.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass eine Änderung (sei es auch in Form oder Rechtschreibung) so schnell wie möglich gefordert werden muss, denn nach Monaten ist der Arbeitgeber nicht mehr  dazu verpflichtet.

5. Viele Arbeitnehmer schreiben ihr Arbeitszeugnis mittlerweile selbst. Ein verlockendes Angebot dank vollkommender Gestaltungsfreiheit oder ein hohes Risiko aufgrund fehlenden Wissens zur Erstellung?

Wenn man sich seiner Sache nicht zu hundert Prozent sicher ist, sollte man wohl besser die Finger davon lassen.
Es gibt einfach zu viele Fehlerquellen.
Auch erkennt man ein „selbstgestricktes“  Zeugnis oft daran, dass der Verfasser zu Übertreibung oder zu viel persönlichem Lob einbringt. Es wirkt schnell unglaubwürdig.

5 Fragen an: Barbara Wettstein

Barbara Wettstein ist Journalistin mit langjähriger Verlagserfahrung, gelernte Werbekauffrau und Texterin. Sie schreibt regelmäßig über Karriere, Arbeit und Bürokommunikation auf Arbeits-Abc.

 

1. Wie viel Kreativität bei der Bewerbung ist erwünscht, und wann wird es zu viel?

Niemand schreibt gern Bewerbungen – vor allem dann nicht, wenn er schon diverse Absagen erhalten hat. Aber auch bei den Personalern macht sich Frust breit, wenn sie einige Dutzend Anschreiben lesen, in denen sich jemand als teamfähig, flexibel und kommunikativ bezeichnet. Etwas mehr Abwechslung ist daher sehr erwünscht.
Ein Weg: die Social Media für die Bewerbung nutzen, z. B. über die Facebook-Timeline als Lebenslauf, die dann durch ein zweites Profil ergänzt wird. So lassen sich Kontakte zu den Wunschunternehmen knüpfen, in denen das eigene Engagement herausgestellt wird.
Gute Ideen gibt es zuhauf: z. B. ein Foto versenden mit einem integrierten QR-Code. Wird dieser eingescannt, sieht man auf dem Smart Phone das Bewerbungsvideo. Kürzlich wurde in den sozialen Netzwerken auf Bewerbungen auf Schokoladentafeln oder in Form einer Amazon-Werbung aufmerksam gemacht.
Grundsätzlich gilt: weniger ist mehr – nicht zu viele Worte machen und die Personaler nicht mit Mappen belämmern, die wie selbst gebastelt aussehen. Alles was verspielt und überladen erscheint, wirkt kindisch und lässt den notwendigen Ernst vermissen. Also Hände weg von Briefpapier mit Regenbogen, verfremdeten Fotos und Stickern!
Wenn ein Bewerber überhaupt keine zündende Idee hat, wie er sich von seinen Konkurrenten abheben könnte, verschickt er besser eine konventionelle Bewerbungsmappe, in der alle Standards berücksichtigt sind. Sinnvoll ist es immer, die Unterlagen auf den Stil der Firma abzustimmen. Wer sich in einem für seine Kreativität bekannten Unternehmen bewirbt, sollte mit eigenen Einfällen punkten.

 

2. Gibt es Tricks, die Unternehmen in Ihren Portalen einsetzen, um den Bewerber zu testen?

Beweisen lässt sich das natürlich schlecht, aber man darf davon ausgehen, dass findige Websedigner Ideen entwickelt haben, um „die Spreu vom Weizen“ zu trennen. Außerdem bieten Institutionen wie die Industrie- und Handelskammer oder spezielle Dienstleister den Unternehmen an, für sie Vorchecks in Form von Bewerbertests durchzuführen. Wer durchfällt, erhält keine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Aber man sollte sich nicht von irgendwo lauernden Fallen irritieren lassen. Die gibt es auch im Auswahlverfahren (Assessment Center) oder im Bewerbungsgespräch. Typische Fangfragen kursieren längst im Netz, jeder kann sich entsprechend vorbereiten.
Vielleicht noch interessant in diesem Zusammenhang: Die Unternehmen greifen heute zu früher unüblichen Methoden, um die besten Mitarbeiter für sich zu gewinnen. Eine davon ist das sogenannte Active Sourcing. Damit ist direkte Ansprache eines Arbeitnehmers gemeint, der für eine andere Firma tätig ist – ohne dass beispielsweise ein Vermittler eingeschaltet wird. Gute Leute sollten sich ihr Handeln überlegen, wenn sie von der Personalbteilung eines Unternehmens offensiv angesprochen werden. Manchmal lohnt es sich, ins Gespräch zu kommen.
Immer mehr Agenturen anlaysieren für ihre Kunden das Fan-Wachstum, die Interaktionsraten oder das Google-Ranking ihrer Karriereseiten und bieten eine entsprechende Optimierung an. Moderne, imagebewusste Unternehmen wissen, dass eine eindrucksvolle Präsenz auf Facebook, YouTube, Twitter, LinkedIn und Xing ebenso erwartet wird eine eigene aussagekräftige Karriereseite.

 

3. Wie viele Arbeitszeugnisse sind für die Bewerbung geeignet?

Übereinstimmend wird Bewerbern nahegelegt, nicht alle Zeugnisse und Zertifikate aus ihrem gesamten Leben beizufügen. Wer soll das alles lesen? Wichtig ist es, die Dokumente auszuwählen, die für den zukünftigen Arbeitgeber wirklich relevant sind. Einige Grundregeln sollten dabei aber beachtet werden.
So gehört auf jeden Fall das Zeugnis, aus dem die höchste Berufsqualifikation hervorgeht, in die Bewerbungsmappe. Auf Schul- oder Ausbildungszeugnisse kann man getrost verzichten – besonders wenn der Bewerber etwa 30 Jahre alt ist. Dann zählt vor allem die Berufserfahrung, die er mitbringt.
Es reicht aus, die letzten drei Arbeitszeugnisse vorzuzeigen. Falls die Personalabteilung weitere Zeugnisse zu sehen wünscht, können diese nachgereicht werden.
Belege über Fort- und Weiterbildung sollten einen Bezug zum neuen Job haben und möglichst aktuell sein. Dass man sich vor 20 Jahren mit Windows 3.1. vertraut gemacht hat, interessiert heute niemanden mehr.
Die Unterlagen bitte nicht ungeordnet in die Bewerbungsmappe legen: Zu oberst gehören die Zeugnisse, wobei das aktuellste davon zuerst sichtbar sein sollte. Dann folgen weitere Arbeitszeugnisse. Berufsanfänger fügen ihr Ausbildungszeugnis oder Diplom bei. Wer sich um einen Ausbildungsplatz  bewirbt, legt sein letztes Schulzeugnis in die Mappe. Unter die Zeugnisse kommen weitere Zertifikate, auch hier liegt das aktuellste oben.
Häufig wird gefragt, ob die Arbeitszeugnisse beglaubigt werden müssen. Dies ist normalerweise nicht erforderlich – es sei denn, der Arbeitgeber in spe verlangt es. Ganz wichtig: niemals Originale aus der Hand geben und alle Unterlagen nur als Kopie versenden.

 

4. Wie stark beeinflussen Sympathie und Antipathie den Ausgang eines Bewerbungsgesprächs?

Das ist ein weites Feld – vor allem, wenn ein Bewerber sich bei einem Personaler vorstellt und nicht bei seinem künftigen Vorgesetzten oder Chef. Ist Letzteres der Fall, werden beide Seiten stark darauf achten, dass die Chemie stimmt und eine flüssige Kommunikation entsteht. Sich mit einem gestressten Mitarbeiter aus der Personalabteilung zu unterhalten, ist unpersönlicher, und die meisten Bewerber fühlen sich dann stärker auf dem Prüfstand. Sie wissen, wenn sie diese Hürde nicht schaffen, lernen sie den Boss niemals kennen. Also geht es mehr darum, die eigenen Qualifikationen zu betonen, Fangfragen gelassen zu kontern und mit den Soft Skills zu punkten.
Sehr wichtig: gut vorbereitet in so ein Gespräch gehen. Die Kleidung muss stimmen, die Grundhaltung sollte zuversichtlich und selbstbewusst sein. Auf keinen Fall darf der Bewerber übertreiben oder versuchen, die Gesprächsführung an sich zu reißen. Auch sollte er sich mit dem Unternehmen beschäftigt haben, bei dem er sich bewirbt. Gezielte Fragen kommen besser an als ein Referat über die Recherchen, die man bereits im Vorfeld betrieben hat. Wer sich einzuschleimen versucht, erhält meist die rote Karte.
Manchmal entscheiden jedoch irrationale Faktoren über Sympathie und Antipathie entscheiden, denn auch Personaler werden von ihrer Tagesform beeinflusst. Eine Rolle können Ausdrucksweise, starker Dialekt, Körpersprache, als Überempfindlichkeit bewertete Reaktionen oder nervöse Ticks spielen. Wer sich dabei ertappen lässt, nicht aufrichtig zu sein, kann meistens sowieso gleich wieder gehen.
Bewerber sollten sich mit Spekulationen nicht nervös machen  – manchmal geben Faktoren den Ausschlag für eine Ablehnung, die nichts mit der Person zu tun haben. Beim nächsten Vorstellungsgespräch kann es schon viel besser laufen.

 

5. Bevorzugen die meisten Unternehmer erfahrene Bewerber oder Neueinsteiger mit frischen Ideen?

Diese Frage lässt sich schwer allgemeingültig beantworten. So hieß es lange, die Bewerber sollten jünger werden, doch die jungen Leute, die heute mit einem Bachelor-Abschluss auf Jobsuche gehen, haben es oft sehr schwer. Nach nur drei Jahren Studium werden sie in manchen deutschen Unternehmen nicht recht ernst genommen. Dabei hatte sich die Wirtschaft explizit praxisnah ausgebildete, junge Absolventen gewünscht. Nun strömen die Bachelors auf den Arbeitsmarkt und sind nicht wirklich willkommen. Die Kandidaten mit Master, Diplom oder MBA (Master of Business Administration) laufen ihnen den Rang ab. Mancher Bachelor, der naturgemäß keine Berufserfahrung mitbringt, landet zunächst in einem Praktikum. Anders ist es in den angelsächsischen Ländern, wo die Bachelor-Absolventen direkt ins Arbeitsleben integriert werden. Hierzulande setzen viele Firmen den Bachelor-Abschluss mit dem Vordiplom gleich. In den Augen vieler Personaler besitzt nur derjenige Bewerber eine vollwertige akademische Ausbildung, der obendrein noch den Master macht.
Grundsätzlich sieht die Wunschliste für Bewerber oder Neueinsteiger unterschiedlich aus – es hängt stark vom Job und dem Verantwortungsbereich ab.  Ein Personaler formulierte es kurz und bündig so:

  1. Zielorientierung, Ergebnisorientierung, Pragmatismus, Unkompliziertheit
  2. Häufig die Bereitschaft, sich durch kontinuierliches Arbeiten, Fachwissen eine Position zu erarbeiten.
  3. Vertriebsorientierung, Begeisterung für Vertrieb, Argumentations- und Kommunikationsstärke
  4. Eigenes Anspruchsdenken zu hinterfragen.

Ein akademischer Abschluss allein garantiert keine Vorgesetztenstelle und befreit auch nicht grundsätzlich von Routine-Tätigkeiten.
Die Kehrseite der Medaille liest sich so:   Wir vermissen die Fähigkeit, die im Studium erlangten Kenntnisse auch in andere Fach- und Unternehmensbereiche umzusetzen. Oft fehlt die einschlägige Praxiserfahrung, insbesondere bei Absolventen aus wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen.

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