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Urlaubszeit: Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?

Passend zu den Sommermonaten beantragen viele Arbeitnehmer Urlaub um ein bisschen entspannen und dem Arbeitsalltag entfliehen zu können. Doch bei vielen ist es so, dass sie, selbst in ihren wohlverdienten Ruhetagen, nicht gänzlich abschalten können. Die Mehrzahl der Arbeitnehmer bekommt im Urlaub Mails oder Anrufe von der Arbeit, sodass dieses Thema im Kopf immer präsent ist. Doch muss das überhaupt sein? Muss ich immer erreichbar sein und worauf muss ich eigentlich noch achten, damit ich den Urlaub gänzlich genießen kann?

Vorab das Wichtigste: Nein, Sie müssen im Urlaub nicht erreichbar sein! Der Urlaub gilt als arbeitsfreie Zeit und Sie müssen ihren Vorgesetzen auch nicht mitteilen,  wo sie sich während dessen aufhalten. Sie können den stressigen Arbeitsalltag hinter sich lassen und sich darauf konzentrieren Ihre Kraftreserven wieder aufzuladen. Wenn Sie nun allerdings der Geschäftsführer sind, sieht es ein wenig anders aus. In diesem Falle müssen Sie leider auch im Urlaub erreichbar sein, falls ‚die Hütte brennt‘.

Wie beantragen Sie ihren Urlaub richtig?

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! Vor allem, wenn sie in einem großen Betrieb arbeiten ist es von großer Wichtigkeit, dass sie frühzeitig Ihren Urlaub anmelden. Da jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub hat, muss dieser im gesamten Unternehmen aufeinander abgestimmt sein, da sonst zu viele an einem Zeitpunkt unterwegs sind. Für Kurzentschlossene wird es daher problematisch. Halten Sie sich auch an die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage (mindestens 24 Tage im Jahr bei einer 6-Tage-Woche), sofern ihr Chef Ihnen nicht mehr freie Tage zugesteht. Achten Sie weiterhin darauf, wie viel Urlaub Sie am Stück beantragen. Im Gesetz verankert steht, dass bei Beantragung 12 Tage gewährt werden müssen. Über jeden weiteren freien Tag entscheidet Ihr Chef alleine. Daher ist es ratsam vorher mit ihm darüber zu reden, ob ein längerer Zeitraum gewährleistet werden kann.

Darf Ihnen bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden?

Nein, darf er nicht. Bereits genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden, es sei denn, der Chef kann nachweisen, dass das Unternehmen ohne Sie in genau dem Zeitraum nicht zurechtkommt – doch welcher Chef macht das schon? Es wäre schließlich mit großem Aufwand verbunden, der vielleicht sogar länger dauert als Ihr beantragter Urlaub. Aus demselben Grund kann der Urlaub im Vorfeld auch erst gar nicht genehmigt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Grenze hier etwas niedriger ist und auch bei einem wichtigen Kundenauftrag oder Produktionseinbußen  der Urlaubsantrag abgelehnt werden darf.

Ist der Urlaub auf das nächste Jahr übertragbar?

Es ist möglich, den Resturlaub in das nächste Jahr mitzunehmen. Doch sollte er in dem für ihn vorgesehen Jahr genommen werden. Die Übertragung muss intern mit dem Chef abgesprochen und genehmigt sein.

Wenn Sie all diese kleinen Tipps berücksichtigen, dann steht Ihrem erholsamen Urlaub nichts mehr im Wege! Das perfekte Hotel finden Sie direkt hier.

Jobmessen: Badeshorts und Flip Flops sind tabu

Die verschiedenen Job- und Karrieremessen sind für viele Menschen eine gute Gelegenheiten um einen genauen Einblick in das breite Feld der Jobangebote und unbekannte Möglichkeiten zu erhaschen, egal ob für Berufseinsteiger oder Diejenigen, die sich weiterbilden möchten – für jeden ist etwas dabei!

Für viele steht dabei das Knüpfen von Kontakten und der Austausch von Informationen im Vordergrund. Doch gerade weil ein direkter Kontakt besteht ist es wichtig, auch einen überzeugenden und kompetenten Eindruck zu machen, da diese Begegnungen auch Auswirkungen auf Ihre Karriere haben können. Hierbei spielt das äußere Erscheinungsbild also eine große Rolle. Die richtige Bekleidung für Messen stellt Einige jedoch vor Probleme, da sie nicht genau wissen, worauf sie achten müssen – also: worauf müssen Sie denn genau achten?

Worauf Besucher achten sollten                                  

Als Besucher einer Jobmesse geht es darum ihren Berufsweg zu gestalten und deswegen empfiehlt es sich im ‚Business-Look‘ zu erscheinen. Dies bedeutet, dass Sie sich für die Kleidung entscheiden, die Sie auch für ein Vorstellungsgespräch auswählen würden. Frauen sollten daher zum Beispiel einen Hosenanzug oder ein Kostüm (Blazer, Bluse etc.) auswählen. Dazu sollten Sie ein schlichtes Tages-Make-Up und eine einfache Frisur tragen. Männer dürfen gerne den schicken Anzug mit passendem Hemd und Krawatte aus dem Schrank holen. Wem das zu ‚businessmäßig‘ ist, darf sich auch für eine Jeans entscheiden, allerdings sollte das Sakko mit passendem Hemd  griffbereit sein. Passen Sie Ihr Outfit jedoch immer entsprechend der Branche und Ihrer Position an. Achten Sie darauf, dass alles aufeinander abgestimmt ist und einen gepflegten Eindruck macht. Wählen Sie zudem nur Kleidung aus, in der Sie sich auch wohlfühlen, denn dies hilft Ihnen dabei selbstbewusst aufzutreten.

Das richtige Promotionsoutfit

Wenn Sie nun nicht als Besucher, sondern als Aussteller auf einer Jobmesse tätig sind, spielt die Bekleidung eine noch zentralere Rolle. Hierbei ist es wichtig, dass die Outfits für Promotion einheitlich gestaltet sind. So vermitteln Sie als Stellvertreter des Unternehmens dem Besucher ein einheitliches Bild und einen guten Überblick darüber, wer zusammen gehört und an wen der Besucher sich wenden kann, wenn er Informationen über Ihr Unternehmen wünscht. Weiterhin erzeugen Sie mit identischer Kleidung Aufmerksamkeit und signalisieren den Besuchern „Wir sind ein Team!“. Hier gilt: Je einfallsreicher, desto besser!

Die richtige Kleiderwahl ist für Ihren Erfolg, egal ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, sehr bedeutend. Ein gutes und gepflegtes Erscheinungsbild prägt unseren ersten Eindruck maßgeblich und entscheidet oftmals darüber, ob wir uns entscheiden mit der jeweiligen Person zusammen zu arbeiten. Nehmen Sie sich genügend Zeit um über das richtige Outfit zu entscheiden und der erste Schritt in einen erfolgreichen Berufsalltag ist geschafft.