Urlaubszeit: Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?
Passend zu den Sommermonaten beantragen viele Arbeitnehmer Urlaub um ein bisschen entspannen und dem Arbeitsalltag entfliehen zu können. Doch bei vielen ist es so, dass sie, selbst in ihren wohlverdienten Ruhetagen, nicht gänzlich abschalten können. Die Mehrzahl der Arbeitnehmer bekommt im Urlaub Mails oder Anrufe von der Arbeit, sodass dieses Thema im Kopf immer präsent ist. Doch muss das überhaupt sein? Muss ich immer erreichbar sein und worauf muss ich eigentlich noch achten, damit ich den Urlaub gänzlich genießen kann?
Vorab das Wichtigste: Nein, Sie müssen im Urlaub nicht erreichbar sein! Der Urlaub gilt als arbeitsfreie Zeit und Sie müssen ihren Vorgesetzen auch nicht mitteilen, wo sie sich während dessen aufhalten. Sie können den stressigen Arbeitsalltag hinter sich lassen und sich darauf konzentrieren Ihre Kraftreserven wieder aufzuladen. Wenn Sie nun allerdings der Geschäftsführer sind, sieht es ein wenig anders aus. In diesem Falle müssen Sie leider auch im Urlaub erreichbar sein, falls ‚die Hütte brennt‘.
Wie beantragen Sie ihren Urlaub richtig?
Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! Vor allem, wenn sie in einem großen Betrieb arbeiten ist es von großer Wichtigkeit, dass sie frühzeitig Ihren Urlaub anmelden. Da jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub hat, muss dieser im gesamten Unternehmen aufeinander abgestimmt sein, da sonst zu viele an einem Zeitpunkt unterwegs sind. Für Kurzentschlossene wird es daher problematisch. Halten Sie sich auch an die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage (mindestens 24 Tage im Jahr bei einer 6-Tage-Woche), sofern ihr Chef Ihnen nicht mehr freie Tage zugesteht. Achten Sie weiterhin darauf, wie viel Urlaub Sie am Stück beantragen. Im Gesetz verankert steht, dass bei Beantragung 12 Tage gewährt werden müssen. Über jeden weiteren freien Tag entscheidet Ihr Chef alleine. Daher ist es ratsam vorher mit ihm darüber zu reden, ob ein längerer Zeitraum gewährleistet werden kann.
Darf Ihnen bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden?
Nein, darf er nicht. Bereits genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden, es sei denn, der Chef kann nachweisen, dass das Unternehmen ohne Sie in genau dem Zeitraum nicht zurechtkommt – doch welcher Chef macht das schon? Es wäre schließlich mit großem Aufwand verbunden, der vielleicht sogar länger dauert als Ihr beantragter Urlaub. Aus demselben Grund kann der Urlaub im Vorfeld auch erst gar nicht genehmigt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Grenze hier etwas niedriger ist und auch bei einem wichtigen Kundenauftrag oder Produktionseinbußen der Urlaubsantrag abgelehnt werden darf.
Ist der Urlaub auf das nächste Jahr übertragbar?
Es ist möglich, den Resturlaub in das nächste Jahr mitzunehmen. Doch sollte er in dem für ihn vorgesehen Jahr genommen werden. Die Übertragung muss intern mit dem Chef abgesprochen und genehmigt sein.
Wenn Sie all diese kleinen Tipps berücksichtigen, dann steht Ihrem erholsamen Urlaub nichts mehr im Wege! Das perfekte Hotel finden Sie direkt hier.
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