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„Muss nur noch kurz die (privaten) Mails checken“

Es ist so verlockend. Sie sitzen im Büro an Ihrem Computer und wer hat da nicht schon mal klammheimlich seine privaten Mails gecheckt und welche verschickt? Ein ungutes Gefühl stellt sich danach irgendwie doch immer noch ein – muss das überhaupt sein? Droht Ihnen wirklich die Kündigung, wenn Sie ‚erwischt‘ werden? Viele Arbeitgeber scheuen sich diesbezüglich vor klaren Regeln, was zu Verwirrung führt.

Heutzutage ist es in den meisten Unternehmen üblich, dass das eigene E-Mail Konto ab und an aufgerufen wird und auch die eine oder andere Mail privat verschickt wird. Sie brauchen sich demnach keine Gedanken machen, wenn Sie zwischendurch Ihren Lieben eine kurze Info zukommen lassen.

Der Trend geht mittlerweile dahin das Private und das Berufliche miteinander zu verknüpfen, um den Mitarbeitern eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu schaffen. Nicht um sonst bieten immer mehr Unternehmen hausinterne Yoga-Kurse und/oder  Massagen in der Mittagspause an, denn: Die Arbeitgeber haben entdeckt, dass entspannte Angestellt effektiver und erfolgreicher arbeiten. Dazu gehört demnach auch, sich wenigstens einmal fünf Minuten mit etwas anderem zu beschäftigen, als den firmeninternen Aufgaben. Da hilft das eigene E-Mail Konto schon mal weiter.

Manche Arbeitgeber erlauben Ihren Mitarbeitern sogar, dass Sie die Firmenadresse auch privat nutzen dürfen. Dies ist aber noch eine Ausnahme und ob dies wirklich so sinnvoll ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Dies kann schließlich dazu führen, dass E-Mails vertauscht werden und der Firmenkunde plötzlich eine Privatmail bekommt, die beispielsweise für Ihre/-n PartnerIn bestimmt war. Weiterhin trennt diese Variante Ihr Privat- und Berufsleben nicht voneinander, was jedoch sehr wichtig für Ihr eigenes Wohlbefinden ist, da Sie privat abschalten sollten.

Wenn der Arbeitgeber auf Ihre E-Mail zugreifen muss, ist er rechtlich gesehen nur mit einem vollständigen Verbot auf der sicheren Seite. Dies tut er mittlerweile nicht mehr nur um eventuelle Verstöße nachzuweisen und deswegen eine Kündigung auszusprechen (dies ist heute zum Glück so gut wie gar nicht mehr verbreitet), sondern auch in solchen Fällen, bei denen Sie als Arbeitnehmer zum Beispiel plötzlich krank oder verhindert sind. Hier muss der Arbeitgeber auf Ihr Mailkonto zugreifen, um zu schauen, wie weit Sie in Ihren Arbeitsaufgaben fortgeschritten sind und an welcher Stelle sie weiter geführt werden müssen. Hierbei geht es auch darum keine Kunden zu verlieren.

Die meisten Arbeitgeber sind allerdings nicht so drastisch, dass Sie ihren Angestellten vollkommen verbieten in das eigene Mailkonto zu schauen. Sie sollten den Umgang mit den privaten E-Mails aber dennoch nicht übertreiben, denn irgendwann ist auch die Toleranzgrenze des nettesten Chefs erreicht.

Finden Sie die richtige Balance zwischen Privat und Beruf und niemand wird Ihnen dazwischenfunken. Der Chef hat bestimmt auch schon mal in sein privates Mailkonto gespinkst.

Urlaubszeit: Welche Rechte haben Sie als Arbeitnehmer?

Passend zu den Sommermonaten beantragen viele Arbeitnehmer Urlaub um ein bisschen entspannen und dem Arbeitsalltag entfliehen zu können. Doch bei vielen ist es so, dass sie, selbst in ihren wohlverdienten Ruhetagen, nicht gänzlich abschalten können. Die Mehrzahl der Arbeitnehmer bekommt im Urlaub Mails oder Anrufe von der Arbeit, sodass dieses Thema im Kopf immer präsent ist. Doch muss das überhaupt sein? Muss ich immer erreichbar sein und worauf muss ich eigentlich noch achten, damit ich den Urlaub gänzlich genießen kann?

Vorab das Wichtigste: Nein, Sie müssen im Urlaub nicht erreichbar sein! Der Urlaub gilt als arbeitsfreie Zeit und Sie müssen ihren Vorgesetzen auch nicht mitteilen,  wo sie sich während dessen aufhalten. Sie können den stressigen Arbeitsalltag hinter sich lassen und sich darauf konzentrieren Ihre Kraftreserven wieder aufzuladen. Wenn Sie nun allerdings der Geschäftsführer sind, sieht es ein wenig anders aus. In diesem Falle müssen Sie leider auch im Urlaub erreichbar sein, falls ‚die Hütte brennt‘.

Wie beantragen Sie ihren Urlaub richtig?

Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! Vor allem, wenn sie in einem großen Betrieb arbeiten ist es von großer Wichtigkeit, dass sie frühzeitig Ihren Urlaub anmelden. Da jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub hat, muss dieser im gesamten Unternehmen aufeinander abgestimmt sein, da sonst zu viele an einem Zeitpunkt unterwegs sind. Für Kurzentschlossene wird es daher problematisch. Halten Sie sich auch an die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage (mindestens 24 Tage im Jahr bei einer 6-Tage-Woche), sofern ihr Chef Ihnen nicht mehr freie Tage zugesteht. Achten Sie weiterhin darauf, wie viel Urlaub Sie am Stück beantragen. Im Gesetz verankert steht, dass bei Beantragung 12 Tage gewährt werden müssen. Über jeden weiteren freien Tag entscheidet Ihr Chef alleine. Daher ist es ratsam vorher mit ihm darüber zu reden, ob ein längerer Zeitraum gewährleistet werden kann.

Darf Ihnen bereits genehmigter Urlaub wieder gestrichen werden?

Nein, darf er nicht. Bereits genehmigter Urlaub darf nicht widerrufen werden, es sei denn, der Chef kann nachweisen, dass das Unternehmen ohne Sie in genau dem Zeitraum nicht zurechtkommt – doch welcher Chef macht das schon? Es wäre schließlich mit großem Aufwand verbunden, der vielleicht sogar länger dauert als Ihr beantragter Urlaub. Aus demselben Grund kann der Urlaub im Vorfeld auch erst gar nicht genehmigt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Grenze hier etwas niedriger ist und auch bei einem wichtigen Kundenauftrag oder Produktionseinbußen  der Urlaubsantrag abgelehnt werden darf.

Ist der Urlaub auf das nächste Jahr übertragbar?

Es ist möglich, den Resturlaub in das nächste Jahr mitzunehmen. Doch sollte er in dem für ihn vorgesehen Jahr genommen werden. Die Übertragung muss intern mit dem Chef abgesprochen und genehmigt sein.

Wenn Sie all diese kleinen Tipps berücksichtigen, dann steht Ihrem erholsamen Urlaub nichts mehr im Wege! Das perfekte Hotel finden Sie direkt hier.

Praktikum – Rechte und Pflichten

Um Erfahrungen zu sammeln und Einblicke in den Berufsalltag zu erhalten absolvieren viele junge Menschen Praktika. Diese können fest in den Studienverlauf integriert sein, also verpflichtend, oder auf freiwilliger Basis.
Für einige sind die Rechte und Pflichten jedoch nicht ganz klar und daher werden viele Möglichkeiten ein wirklich faires Praktikum zu haben nicht genutzt.

Welche Rechte habe ich als Praktikant in einem Unternehmen?
Hier gibt es als erstes den Arbeitsvertrag bzw. Praktikumsvertrag zu nennen. Um die eigenen Interessen und die des Unternehmens zu schützen ist es sinnvoll einen Vertrag aufzusetzen der die Erwartungen beider Parteien festhält. In solch einem Vertrag sollten gewisse Angaben auf jeden Fall enthalten sein, wie zum Beispiel Name und Anschriften sowohl vom Praktikant als auch dem Unternehmen. Weiter Ort, Beginn und Dauer des Praktikums. Die Dauer kann, wenn es sich anbietet, nachträglich noch verlängert werden. Auch Angaben zur Vergütung, der Arbeits- und Urlaubszeiten sollten im Vertrag stehen und auf jeden Fall die Aufgabenbeschreibung zu dem Praktikum. Oft finden sich noch Hinweise zu Kündigungsfristen oder Verhalten in Krankheitsfällen in dem Dokument.

Steht der Vertrag ist es wichtig, dass einem Praktikanten direkt beim ersten Tag ein Ansprechpartner zur Seite gestellt wird. Oft kommt den Angestellten in solchen Situationen das Bild des Babysitters in den Kopf, daher ist der Job nicht sonderlich beliebt. Dennoch hat der Praktikant ein Recht darauf ebenso darauf in der Zeit in der er sich im Unternehmen befindet etwas zu lernen und seinen beruflichen Horizont zu erweitern. Daher sollte in Vorgesprächen geklärt werden, ob das Unternehmen in der Lage ist den Praktikanten in dieser Hinsicht zu unterstützen. Also braucht es jemanden, der sich mit den Fragen, Ideen, Anmerkungen und Schwierigkeiten des Praktikanten auseinandersetzt.

Wie oben bei den Vertragsinhalten schon erwähnt hat ein Praktikant ebenso wie Angestellte und Auszubildende ein Recht darauf für seine geleistete Arbeit entlohnt zu werden. Zwar gibt es immer noch das Bild des unbezahlten Praktikanten der Kaffee kocht, den Kopierer an seine Grenzen bringt und alte staubige Akten sortiert. Heute hat sich dieser Umstand eindeutig geändert, dies liegt zum einen am technischen Fortschritt und somit der fehlenden Notwendigkeit bergeweise Papier zu sortieren, aber auch daran, dass Unternehmen immer mehr das Potential und die Vorteile an einem Praktikanten finden und ihn stärker, als Unterstützung des Teams, einbinden.
Also sollte die Vergütung entsprechend sein, es gibt hierzu zwar keine gesetzlichen Regelungen aber in den meisten Unternehmen ist diese klar definiert.
Anders sieht es bei der Vergütung aus wenn ein von der Universität vorgeschriebenes Praktikum absolviert wird denn: Pflichtpraktika sind nicht vergütungspflichtig.
Ebenso wenig hat der Student ein Recht auf Urlaub. Diese beiden Punkte sind die einzigen und maßgeblichen Unterschiede.

Dass die Rechte eines Praktikanten geschützt werden und somit ein faires Praktikum gewährleistet wird ist selbstverständlich. Aber auch das Unternehmen hat Rechte, oder anders gesagt der Praktikant hat Pflichten.
Zum einen liegen diese natürlich darin, dass er nach bestem Können die ihm aufgetragenen Aufgaben erledigt. Aber auch Geheimhaltungspflichten oder andere interne Besonderheiten die es in Unternehmen geben kann sind vom Praktikanten zu respektieren. Auch die von beiden Seiten festgelegten vertraglichen Gesichtspunkte muss der Praktikant natürlich einhalten.

Praktika dienen oft der eigenen Orientierung hinsichtlich der beruflichen Orientierung und können wenn sie richtig vorbereitet sind für beide Parteien sehr vorteilhaft sein. Daher ist es wichtig, dass vorher Informationen eingeholt und vorbereitende Gespräche geführt werden, dann steht dem erfolgreichen Verlauf eines Praktikums nichts mehr im Weg.