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So sichern Sie Ihren Zahlungsanspruch

Im Arbeitsvertrag wird festgelegt, in welcher Höhe Ihre Arbeitsleistung vergütet wird. Der Arbeitsvertrag muss aber nicht schriftlich geschlossen werden, sondern auch mündlich. Das heißt, dass auch durch ein Gespräch ein Vertrag zustande kommen kann und Ansprüche auf Lohn oder Gehalt festgelegt werden können.

 

Im Arbeitsvertrag können auch weitere Vereinbarungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld geregelt, auf die die Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Übereinkunft einen Anspruch haben. Es sei denn der Arbeitgeber hat solche Sonderzahlungen regelmäßig gewährt.

Wie sieht es mit der Vergütung bei Arbeitsausfällen aus?

In der Regel heißt es: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Jedoch gibt es Regelungen, die dem Arbeitnehmer zugutekommen. Das bedeutet, dass auch bei Abwesenheit, der Lohn weiterhin ausgezahlt wird. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht bei Krankheit und im Urlaub.

Was passiert bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers?

Wenn Sie Ihren Lohn bis zu einem im Vertrag festgelegten Datum von Ihrem Arbeitgeber nicht erhalten, können Sie rechtlich dagegen vorgehen. Eine Möglichkeit ist es, keine Arbeit zu leisten, bis die Zahlung erfolgt.

Wie werden Lohnuntergrenzen festgelegt?

Im Prinzip ergeben sich Lohnuntergrenzen aus den Vorschriften eines Tarifvertrags. Der Arbeitnehmer kann mit dem Arbeitgeber einen höheren Lohn vereinbaren. Wird auch ohne Tarifvertrag die ausgehandelte Vergütung mehr als ein Drittel unter der tariflichen Norm festgelegt, spricht man von einem sogenannten Lohnwucher im Sinne von § 138 Abs.1 BGB.

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