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Probleme mit dem Mindestlohn? ActivateHR hat die Lösung
/0 Kommentare/in Im Job/von admSeit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland das neue Mindestlohngesetz und selten ist ein Thema so ausführlich in Frage gestellt und diskutiert worden. Durch den neuen gesetzlichen, flächendeckenden und meistens branchenunabhängigen Mindestlohn haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von mindestens 8,50€/Stunde – Die Tarifautonomie soll dadurch gestärkt werden.
An sich keine Schlechte Idee, doch werden die Arbeitnehmer und Unternehmen dadurch vor einige Probleme gestellt, die es erstmal zu lösen gilt. So ist es im Mindestlohnbereich jetzt notwendig die Arbeitszeiterfassung vorzunehmen, um Mehrarbeiten und die daraus resultierenden Niedriglöhne zu vermeiden. Das bedeutet, dass das Unternehmen weitere personelle Unterstützung benötigt, da die Erfassung der Arbeitszeit für eine Vielzahl von Mitarbeitern erfolgen muss und das ohne zusätzliche Hilfe in der Personalabteilung nicht zu stemmen wäre. Die naheliegendste Lösung des Problems liegt in der Automatisierung der Zeiterfassung. Dafür eignen sich am besten simpel gestaltete IT-Systeme, wie beispielweise das Time Manager Cockpit von ActivateHR.
Wer ist „AcitvateHR“?
Wie funktioniert das System?
Sollten Sie bereits SAP HCM im Einsatz haben, wird dieses um die ESS/MSS Services im Bereich der Arbeitszeitwirtschaft erweitert. Das sorgt dann für die Automatisierung der Zeiterfassung Ihrer Mitarbeiter, wobei es nicht von Bedeutung ist, ob diese anwesend oder abwesend sind. Die extra eingeplanten Features zur Abwesenheitsplanung und dem Zeitnachweis, der als Download bereit steht, erleichtert das System die Prozedur um einiges und zwar nicht ausschließlich für die Mitarbeiter. Die Vorgesetzten können jederzeit einen Blick in die bereitgestellten Auswertungen der Zeiterfassung werfen, welche die Personalplanung unterstützen.
Das Problem mit der vorgeschriebenen Arbeitszeiterfassung im Mindestlohnsektor wird so auf eine problemlose und unkomplizierte Weise gelöst, sodass die positiven Aspekte des neuen Mindestlohngesetzes in den Vordergrund rücken.