Beiträge

Problemlösung & Teamkonflikte in Unternehmen

Wie in jedem Bereich in dem Arbeitnehmer mit anderen Menschen in Kontakt stehen und kommunizieren kommt es zeitweise auch in der Arbeitswelt zu Konflikten und Auseinandersetzungen mit Arbeitskollegen, Kunden oder dem Vorgesetzten. Oft ist es schwer gerade geschäftliche Spannungen zu lösen, da auch im Nachhinein die Gefahr besteht, dass sich das vermeintlich Geklärte dennoch auf das Arbeitsverhältnis ausübt.

Grade bei Problemen mit dem Chef herrscht die Sorge seitens der Mitarbeiter, dass eine offene Ansprache negative Konsequenzen für die Beschäftigung haben könnte und dies führt nicht selten dazu, dass eine Aussprache nicht gesucht wird. Auch um die Arbeitsatmosphäre im Büro nicht zu belasten wird häufig von einer Konfrontation mit dem Kollegen oder der anderen Abteilung abgesehen.

Tatsache ist jedoch, dass ungeklärte Kontroversen den Ablauf in einem Unternehmen stören, das Arbeitsklima belasten und somit auf Dauer weder für die Mitarbeiter noch für das Geschäft tragbar sind.

Daher ist eine Klärung der Probleme egal zwischen welchen Parteien notwendig. Das Problem was sich häufig hier stellt ist, dass es sehr schwierig ist sachlich und angemessen in solchen Gesprächen zu agieren, da Emotionen und Aufregung mit im Spiel sind. Um dennoch schnell den Konflikt beilegen zu können ist es in manchen Situationen ratsam einen Mediator einzuschalten. Dieser steht als Vermittler zwischen den Parteien und bringt die notwendige Objektivität mit.

Ein nicht unerheblicher Grund für Auseinandersetzungen mit Kollegen oder dem Chef ist die Arbeitsweise. Vorwürfe die Arbeit sei zu langsam, ineffizient oder es gäbe keine Absprachen und so weiter können schnell zu schlechter Stimmung führen. Kritik in dieser Hinsicht ist oftmals schwer umzusetzen, da die eigene Sicht auf die Dinge sich doch meist von der der anderen unterscheidet. In solchen Fällen kann eine Supervision gemacht werden.
Solch eine Beratung hilft bei der Betrachtung der eigenen Praktik und Organisation und der Verbesserung und Entwicklung der Qualität der Arbeit. So können Konflikte vermieden werden und nebenbei auch der eigene Arbeitsablauf optimiert werden.

Spannungen im Beruf müssen nicht sein und erschweren unnötig den Berufsalltag. Mediation ist also eine gute Alternative zur Klärung von Konflikten und  Ausarbeitung von gemeinschaftlichen Lösungen.

Endlich Schluss mit Mobbing!

Es gibt zwei Begriffserklärungen, die das Phänomen Mobbing definieren. Eine Definition stammt von Heinz Leymann, der Mobbing am Arbeitsplatz untersucht hat.

Laut Leymann spricht man von Mobbing, wenn Arbeitnehmer ständige Auseinandersetzungen mit Kollegen oder Vorgesetzten haben und dabei die schwächere Position einnehmen.

Wenn die folgenden Feindseligkeiten länger als sechs Monate andauern, liegt mit Sicherheit Mobbing vor:

  • Mündliche oder schriftliche Drohungen
  • Ignoranz
  • Abwertende Blicke
  • Schlecht über das Mobbingopfer sprechen
  • Man macht sich über das Handicap eines Kollegen lustig
  • Verbreitung von Gerüchten
  • Betroffener wird jedes Mal angeschrien und beschimpft
  • Arbeitnehmer greifen Nationalität und Religion ihres Kollegen an
  • Arbeitsweise wird oftmals kritisiert
  • Gewalttätige und sexuelle Übergriffe
  • Beschädigung von Eigentum

Darüber hinaus hat das Landesgericht Thüringen auch noch eine juristische Erklärung für Mobbing verfasst:

„Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des „Mobbing“ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefasster Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend. Zur rechtlich zutreffenden Einordnung kann dem Vorliegen von falltypischen Indiztatsachen (mobbingtypische Motivation des Täters, mobbingtypischer Geschehensablauf, mobbingtypische Veränderung des Gesundheitszustandes des Opfers) eine ausschlaggebende Rolle zukommen, wenn eine Konnexität [= eine Verbindung, M. Hensche] zu den von dem Betroffenen vorgebrachten Mobbinghandlungen besteht. Ein wechselseitiger Eskalationsprozess, der keine klare Täter-Opfer-Beziehung zulässt, steht regelmäßig der Annahme eines Mobbingsachverhaltes entgegen.“

Welche rechtlichen Konsequenzen hat Mobbing?

Die Diffamierungen und Anfeindungen im Fall von Mobbing, sind schon für sich alleine genommen rechtswidrig. Demnach sind Beschimpfungen, Erniedrigungen und sinnlose Arbeitsanweisungen rechtlich gesehen zu unterlassen. Arbeitnehmer, die grundlos gekränkt werden, können unverzüglich eine Strafanzeige erstatten. Bei einer ungerechtfertigten Abmahnung, hat der Arbeitnehmer das Recht die Rücknahme zu verlangen.

Welche Rechte können Betroffene gegenüber Kollegen geltend machen?

Wird das Mobbingopfer von seinen Arbeitskollegen

  • diffamiert,
  • wegen Hautfarbe, Geschlecht oder ethnischer Herkunft verachtet,
  • sexuell genötigt und
  • in irgend einer Weise verletzt,

dann kann es Unterlassungsansprüche geltend machen und die Täter wegen übler Nachrede, Körperverletzung oder sexueller Nötigung anzeigen.

Welche Rechte haben Betroffene gegenüber Ihrem Arbeitgeber?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber selbst den Anstoß für die Schikanen gibt. Er verursacht also:

  • Ehrverletzungen
  • Verbreitung von unwahren Tatsachenbehauptungen
  • Belästigungen jeglicher Art.

Der Betroffene hat das Recht eine Unterlassung zu verlangen und den Arbeitgeber strafrechtlich zu verklagen.