Beiträge

Weihnachtsgeld – Wer bekommt die schöne Bescherung?

Kurz vor Jahresende steht bei vielen Arbeitnehmern immer wieder die Frage im Raum, ob sie mit Weihnachtsgeld rechnen können oder nicht. Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die einmal im Jahr, in der Regel im November oder Dezember, erfolgt.

Haben Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer gibt es nicht. Folgende Aspekte sind jedoch Grundlage für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld:

  • Betriebliche Übung
  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag
  • Zusage des Arbeitgebers

Wenn Ihr Arbeitgeber in den letzten drei Jahren stets Weihnachtsgeld gezahlt hat, rechnen Sie auch in diesem Jahr fest damit, die Zahlung zu erhalten. Zu Recht! Dies ist die sogenannte betriebliche Übung. Wenn ein Arbeitgeber drei oder mehr Jahre in Folge die gleichen Vergütungen geleistet hat, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine regelmäßige Zahlung handelt, die er auch weiterhin erhält. Durch diese Regelmäßigkeit ist aus der freiwilligen Leistung eine verpflichtende geworden. Sie haben somit einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Nur eine eindeutige Formulierung im Arbeitsvertrag eines Vorbehalts schützt den Arbeitgeber vor einer betrieblichen Übung bzw. einem Anspruch seiner Angestellten auf Weihnachtsgeld.
Genauso kann im Arbeitsvertrag jedoch festgelegt werden, dass Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe jährlich ausgezahlt wird. Ihr Anspruch ist somit im Vertrag gesichert.
Die gleichen Regeln können außer im Arbeitsvertrag auch in der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgelegt sein.

Auch bei Zusage des Arbeitgebers Weihnachtsgeld zu zahlen, entsteht ein Anspruch. Schwierig ist es hierbei jedoch vor allem mündliche Zusagen aus Vier-Augen-Gesprächen nachzuweisen. Versuchen Sie deswegen sich solche Zusagen stets schriftlich bestätigen zu lassen.
Sollte es Ihnen unangenehm sein, Ihren Arbeitgeber direkt um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, ist es das einfachste in einer E-Mail nachzuhaken, ob Sie den Sachverhalt richtig verstanden haben. Mit der Antwort Ihres Arbeitgebers haben Sie im Zweifelsfall dann eine schriftliche Bestätigung der Zusage in der Hand.

Bekommen alle Arbeitnehmer gleich viel Weihnachtsgeld?  

Dem Arbeitgeber ist es erlaubt, Weihnachtsgeld nur an einige Arbeitnehmer und nicht an alle auszuzahlen. Damit dies möglich ist, muss jedoch ein zulässiger Grund vorliegen. Die häufigsten Gründe sind:

  • Unter schiedliche Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Höhe der Fehlzeiten (Kürzung bei Krankheit ist zulässig)
  • Familienstand und Zahl der Kinder

Die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann somit in seinem vollen Umfang oder in seiner Höhe von diesen Faktoren abhängig gemacht sein. Jedoch müssen auch diese Gründe vorher klar und festgelegt werden. Eine Ungleichbehandlung, die erst im Nachhinein gültig gemacht werden soll oder eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund ist hingegen unzulässig.

In Ihrer Vorfreude auf das Weihnachtsgeld sollten Sie sich somit einerseits darüber bewusst sein, ob Sie einen Anspruch auf die Zahlung haben und ob die Höhe Ihrer Auszahlung durch triftige Gründe von der Ihrer Kollegen variieren könnte.

Wer bekommt Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die neben dem monatlichen Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber einmal im Jahr ausgezahlt wird. Grundsätzlich erfolgen solche Gratifikationen im November oder Dezember.

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung von Weihnachtsgeld?

Der rechtliche Anspruch auf Weihnachtsgeld, kann sich aus Arbeits- oder Tarifverträgen ergeben. Aber auch aus einer betrieblichen Übung, können Ansprüche hervorgehen. D.h. gewährt der Arbeitgeber über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren, Weihnachtsgeld in gleicher Höhe, so ergibt sich aufgrund betrieblicher Übung ein Rechtsanspruch auf Zahlung.

Kann das Weihnachtsgeld gekürzt werden?

Ja, in Tarifverträgen kann der Anspruch auf Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden. Ein arbeitsvertraglich begründeter Weihnachtsgeldanspruch kann hingegen weder gekürzt noch aufgehoben werden.

Kriegen auch Teilzeitkräfte Weihnachtsgeld?

Ja, denn laut dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ist eine Schlechterstellung von Teilzeitkräften rechtlich unzulässig.

 

Muss der Arbeitgeber jedem Weihnachtsgeld gewähren?

Der Arbeitgeber kann bestimmte Arbeitnehmergruppen vom Weihnachtsgeld ausschließen, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt. Vor allem Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt oder mit leistungsabhängiger Vergütung können ausgenommen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist es, den Weihnachtsgeldanspruch an eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit geltend zu machen.

Ist die Zahlung von Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung?

Ja, denn das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung und gehört nicht zum regulären Arbeitsentgelt. Wird die freiwillige Leistung ausdrücklich im Arbeitsvertrag formuliert, darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld verweigern oder kürzen, vorausgesetzt er kündigt die veränderte Zahlung an.

Besteht weder ein Weihnachtsgeldanspruch noch ein vertraglicher Freiwilligkeitsvorbehalt, hat der Arbeitgeber dennoch die Möglichkeit bei Auszahlung der Gratifikation, darauf hinzuweisen, dass es sich um eine freiwillige Zahlung handelt, damit keine betriebliche Übung entsteht und damit Rechtsansprüche für die Zukunft.

Kriegt man Weihnachtsgeld bei längerfristigem Arbeitsausfall?

Im Falle von Elternzeit, Ableistung des Wehr- oder Ersatzdienstes oder lang anhaltender Krankheit werden Arbeitsverhältnisse für einen bestimmten Zeitrahmen nicht fortgesetzt. Ob der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Sonderzahlung hat, entscheidet die Rechtsprechung, je nachdem, welchen „Charakter“ die Sonderzahlung hat. Da ein 13. Monatsgehalt  einen Entgeltcharakter hat, besteht kein Zahlungsanspruch. War der Arbeitnehmer nur einen bestimmten Teil des Jahres arbeitsfähig, darf der Arbeitnehmer die Sonderzahlung kürzen. Erfolgt eine Gratifikation aus Gründen der langfristigen Betriebstreue, ist eine Kürzung nicht zulässig.