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Alle Jahre wieder: Heiligabend im Büro

Unsere Weihnachtsbräuche führen dazu, dass Heiligabend in den meisten Familien den Höhepunkt der Festtage bildet. Trotz dessen ist dieser Weihnachtstag im Gegensatz zum 25. Und 26.12. kein offizieller Feiertag. Entsprechend viele Arbeitnehmer müssen am Heiligen Abend noch einmal den Weg in ihren Job auf sich nehmen, bevor Sie mit der Familie in die erholsamen Feiertage starten können. Gelten hierbei Sonderregelungen oder ist Heiligabend ein ganz normaler Arbeitstag? Wir bringen Licht ins Dunkle.

Der 24. Dezember ist wie bereits erwähnt grundsätzlich zunächst kein gesetzlicher Feiertag. Entsprechend können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern einfordern, an diesem Tag regulär zu arbeiten. Einzige Ausnahme: Heiligabend fällt auf einen Sonntag. Das gleiche gilt übrigens auch für Silvester. Und: Viele Bundesländer definieren den Heiligen Abend in ihren Feiertagsgesetzen als „Stillen Tag“ bzw. „Stillen Feiertag“. Infolgedessen sind in der Regel der Nachmittag, sowie der Abend geschützt. Genaueres können Sie im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnehmen.

Trotzdem hat diese Regelung nicht zwingend zur Folge, dass ab den Nachmittagsstunden nicht mehr gearbeitet werden darf. Die Gesetzeslage bezieht sich vor allem auf öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die zu diesen Zeiten nur eingeschränkt erlaubt sind. Die Büroarbeit am Schreibtisch fällt nicht unter diese Regelung. Viele Arbeitgeber nehmen jedoch trotzdem Rücksicht und verankern Sonderregelungen im Tarifvertrag. Über die Regelungen sollten Sie sich für Ihr jeweiliges Unternehmen informieren. Für die meisten Bürotätigkeiten gilt Heiligabend somit als arbeitsfreier Tag. In vielen Betrieben dürfen Arbeitgeber dann zu Hause bleiben, ohne einen Urlaubstag zu verlieren. In anderen Branchen wie beispielsweise dem Einzelhandel schließen die Geschäfte meist um die Mittagszeit, sodass Arbeitnehmer den Nachmittag und Abend in jedem Fall frei haben.

Ausgenommen von allen Sonderregelungen und Ausnahmen sind selbstverständlich alle Notdienste und Berufe, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. Leider kann der Betrieb hier auch an Heiligabend nicht stillstehen.

Trotz der diffusen Gesetzeslage wünschen wir Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und hoffen Sie können die Tage gemeinsam mit Ihrer Familie genießen.

Wann sind Nebentätigkeiten erlaubt?

 

Im Wandel unserer Arbeitswelt kommt es immer häufiger vor, dass ein Arbeitnehmer nicht nur einen, sondern gleich zwei Jobs ausübt. Die Beschäftigung ist dabei meist in einen „Hauptjob“ und einen oder mehrer sogenannte Nebenjobs untergleidert.

 

Generell versteht man unter einer Nebentätigkeit jede Beschäftigung des Arbeitnehmers, die er neben seiner Tätigkeit für seinen Hauptarbeitgeber ausübt. Nebentätigkeiten sind z.B.:

  • Anstellungen bei anderen Arbeitgebern,
  • ein weiterer Job beim Hauptarbeitgeber,
  • selbständig ausführende Tätigkeit im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags oder
  • ehrenamtliche Tätigkeiten.

Wann sind Nebentätigkeiten erlaubt?

Sind im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag keine besonderen Regelungen enthalten, sind Nebentätigkeiten auch ohne Genehmigung des Arbeitgebers erlaubt. Darüber hinaus ist es grundsätzlich so geregelt, dass der Arbeitnehmer nach der vertraglich festgelegten Arbeitszeit, selbst entscheiden kann, was er machen will. Jedoch gibt es auch Fälle, in denen eine Nebentätigkeit verboten ist.

Wann ist eine Nebentätigkeit unzulässig?

Eine Nebentätigkeit ist unzulässig, wenn sie den Arbeitnehmer so sehr einspannt, sodass er seine Hauptarbeit nicht mehr adäquat leisten kann, da er ständig übermüdet ist. Unter diesen Umständen, kann der Arbeitgeber die zweite Beschäftigung unverzüglich verbieten.

Wann ist eine Nebentätigkeit konkurrenzfähig und damit unzulässig?

Während der Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber, darf der Arbeitnehmer keine andere Tätigkeit ausüben, die sich nachteilig auf das Unternehmen des Arbeitgebers auswirkt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Geschäftszweig seines Arbeitgebers keine Geschäfte machen darf. Arbeitnehmer müssen sich ihrem Arbeitnehmer gegenüber laut Gesetz loyal verhalten. Sie unterliegen einem sogenannten Wettbewerbsverbot.

Wann ist eine Nebentätigkeit wegen Überschreitung der Arbeitszeiten unzulässig?

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Regelungen darüber enthalten, wie viele Stunden Arbeitnehmer während eines Arbeitsverhältnisses arbeiten dürfen. Normalerweise ist eine 48-Stundenwoche bei sechs Tagen (Montag bis Samstag) und höchstens 60 Stunden erlaubt.

Ist eine Nebentätigkeit im Urlaub rechtswidrig?

Im § 8 Bundesurlaubsgesetz heißt es:  „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“ Demnach dürfen Arbeitnehmer während ihrer Urlaubszeit keiner Nebentätigkeit nachgehen, die sie zu sehr beansprucht und sie an der Ausführung des Berufs beim Hauptarbeitgeber hindert.

 

Besteht eine Pflicht, Nebentätigkeiten anzuzeigen?

Wird im Arbeits- oder Tarifvertrag darauf hingewiesen, dass Nebentätigkeiten angezeigt werden müssen, so ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, den Arbeitgeber über eine andere Beschäftigung in Kenntnis zu setzen. Besteht keine Pflicht zur Anzeige, muss der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit von sich aus anzeigen, wenn die ausgeübte Tätigkeit gegen die berechtigten Interessen des Arbeitgebers verstößt.