Alle Jahre wieder: Heiligabend im Büro
Unsere Weihnachtsbräuche führen dazu, dass Heiligabend in den meisten Familien den Höhepunkt der Festtage bildet. Trotz dessen ist dieser Weihnachtstag im Gegensatz zum 25. Und 26.12. kein offizieller Feiertag. Entsprechend viele Arbeitnehmer müssen am Heiligen Abend noch einmal den Weg in ihren Job auf sich nehmen, bevor Sie mit der Familie in die erholsamen Feiertage starten können. Gelten hierbei Sonderregelungen oder ist Heiligabend ein ganz normaler Arbeitstag? Wir bringen Licht ins Dunkle.
Der 24. Dezember ist wie bereits erwähnt grundsätzlich zunächst kein gesetzlicher Feiertag. Entsprechend können Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmern einfordern, an diesem Tag regulär zu arbeiten. Einzige Ausnahme: Heiligabend fällt auf einen Sonntag. Das gleiche gilt übrigens auch für Silvester. Und: Viele Bundesländer definieren den Heiligen Abend in ihren Feiertagsgesetzen als „Stillen Tag“ bzw. „Stillen Feiertag“. Infolgedessen sind in der Regel der Nachmittag, sowie der Abend geschützt. Genaueres können Sie im Einzelfall den Feiertagsgesetzen der Länder entnehmen.
Trotzdem hat diese Regelung nicht zwingend zur Folge, dass ab den Nachmittagsstunden nicht mehr gearbeitet werden darf. Die Gesetzeslage bezieht sich vor allem auf öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die zu diesen Zeiten nur eingeschränkt erlaubt sind. Die Büroarbeit am Schreibtisch fällt nicht unter diese Regelung. Viele Arbeitgeber nehmen jedoch trotzdem Rücksicht und verankern Sonderregelungen im Tarifvertrag. Über die Regelungen sollten Sie sich für Ihr jeweiliges Unternehmen informieren. Für die meisten Bürotätigkeiten gilt Heiligabend somit als arbeitsfreier Tag. In vielen Betrieben dürfen Arbeitgeber dann zu Hause bleiben, ohne einen Urlaubstag zu verlieren. In anderen Branchen wie beispielsweise dem Einzelhandel schließen die Geschäfte meist um die Mittagszeit, sodass Arbeitnehmer den Nachmittag und Abend in jedem Fall frei haben.
Ausgenommen von allen Sonderregelungen und Ausnahmen sind selbstverständlich alle Notdienste und Berufe, die rund um die Uhr zur Verfügung stehen müssen. Leider kann der Betrieb hier auch an Heiligabend nicht stillstehen.
Trotz der diffusen Gesetzeslage wünschen wir Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und hoffen Sie können die Tage gemeinsam mit Ihrer Familie genießen.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!