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Rund um Arbeit und Ferienjob

Arbeit in Deutschland kann die verschiedensten Ausgestaltungsformen annehmen und es werden Verträge für befristete und unbefristete Beschäftigungen, Praktikums-, Aushilfs- oder projektbezogene Arbeitsverhältnisse unterschrieben. Die Suche, z.B. über Jobbörsen und der Erfolg von selbiger hängen von den Qualifikationen des Bewerbers ab.

Da Deutschland in Europa die größte Volkswirtschaft ist, gibt es einige Ballungsgebiete die eine Vielzahl interessanter Jobangebote bieten, wie zum Beispiel in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München oder Stuttgart. Jede einzelne Stadt hat eigene Bedingungen in Arbeits-, Wohn-, Lebens-, und Kulturangeboten. Hier sitzen auch die attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland. Audi, BMW Group, Porsche, Adidas zählen zu den Unternehmen, die im Businessbereich die Vorreiterposition der beliebtesten Arbeitgeber bekleiden. Im IT-Bereich sind es Google, Microsoft, SAP und Apple. Neben festen Anstellungen können Schüler oder Studenten in diesen, und natürlich auch vielen weiteren Firmen, auch Ferienjobs ergattern. Die Suche nach einem geeigneten Ferienjob, der das Sommerloch und das im Portmonee füllen soll, treibt viele Studenten und Schüler um. Oft erweist sich dies als gar nicht so einfach, da Unternehmen oft zu vergebene Ferienjobs nicht ausschreiben. Hier hilft sich einfach mit einer Initiativbewerbung online zu bewerben und so vom Unternehmen selbst angeschrieben zu werden, wenn sich eine passende Stelle auftut.

Für Unternehmen und Schüler bzw. Studenten stellt sich oft die Frage an welche rechtlichen Richtlinien Ferienjobs gebunden sind, wie zum Beispiel Alter und Beschäftigungsdauer o.ä.  Daher gibt es gesetzliche Vorschriften für Ferienarbeiter die diese und weitere Aspekte abklären, ab welchem Alter man arbeiten darf, wie die Rechte bei Kündigung und Urlaub geregelt sind und welche Abgaben von Ferienjobbern geleistet werden müssen. Als Beispiel: es ist nicht erlaubt, dass Kinder unter 12 Jahren arbeiten. Das Mindestalter beträgt also 13 Jahre und hier herrschen strenge Regeln vor allem was die körperliche Belastung und die Arbeitszeit angeht. Desweiteren ist geklärt zu welcher Art von Arbeitsverhältnis ein Ferienjob zählt und in wie fern Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu bezahlen sind. Als letztes ist noch genau festgehalten welche steuerrechtlichen Facetten bei Ferienarbeitern interessant sind.

Was Sie zum Thema Kündigung wissen sollten!

 

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung durch den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Dadurch soll ein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Zeit aufgehoben werden.

 

Fällt das Arbeitsverhältnis unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), ist der Arbeitgeber rechtlich dazu verpflichtet, für Ihre Kündigung –sowohl außerordentlich als auch ordentlich- einen nachvollziehbaren Grund anzugeben. Nur auf diese Weise wird die Kündigung wirksam.

Vernünftige Kündigungsgründe sind:

  • Gründe in der Person
  • Gründe im Verhalten
  • Betriebsbedingte Gründe

Können Arbeitnehmer auch wegen Krankheit gekündigt werden?

Erst wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt werden, ist eine krankheitsbedingte Kündigung rechtswirksam:

  1. Der Arbeitgeber muss beweisen können, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein wird, der vereinbarten Arbeitsleistung nachzukommen. Hierbei spricht man von einer negativen Gesundheitsprognose.
  2. Die durch die Arbeitsunfähigkeit anzunehmenden Fehlzeiten, müssen zu internen Störungen führen und den reibungslosen Betriebsablauf behindern. Auch die Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Arbeitgebers durch Lohnfortzahlung, rechtfertigt eine krankheitsbedingte Entlassung.
  3. Eine abschließende Interessenabwägung, die zugunsten des Arbeitgebers ausgehen muss, soll feststellen, ob ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zuzumuten ist. Demnach müssen alle Pro und Contra Argumente gegeneinander abgewogen werden.

Gründe für eine Kündigung:
Auswirkungen auf den Betriebsablauf, Grad des Verschuldens (leicht, mittel, hoch), evtl. Schaden des Arbeitgebers, soziale Lage des Arbeitnehmers (Alter, Familienstand, Unterhaltspflichten).

Gründe gegen eine Kündigung:
Wenn ein Arbeitnehmer über viele Jahre hinweg niemals einen Grund zu Beanstandungen gegeben hat.

Was ist eine außerordentliche und eine ordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung kann nur aus vernünftigem Grund erfolgen. Dabei muss der Kündigende sich nicht an die Kündigungsfristen halten. Wie bereits erwähnt kann nur gekündigt werden, wenn ein triftiger Anlass vorliegt. Das ist der Fall, wenn eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar ist. Liegt ein ausreichender Kündigungsgrund vor und wird zuvor eine Abmahnung ausgesprochen, erfolgt eine außerordentliche Kündigung.

Bei einer ordentlichen Kündigung, kann das Arbeitsverhältnis nur unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist beendet werden.

Was ist der Sonderkündigungsschutz?

Der Sonderkündigungsschutz gilt für bestimmte Personengruppen, die besonders schutzbedürftig sind. Personen, die sich auf diesen Schutz berufen können, sind Schwerbehinderte, werdende Mütter, der Wehrdienst und Betriebsrat. Diesen Personen kann nur dann gekündigt werden, wenn im Vorhinein eine behördliche Zustimmung eingeholt wird.

Warum machen Kündigungsfristen Sinn?

Kündigungsfristen sind notwendig, da sie den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses regeln. Im Arbeits- und Tarifvertrag oder im Gesetz werden Kündigungsfristen schriftlich festgelegt. Wird die Frist nicht berücksichtigt, kann eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Ist eine schriftliche Kündigung notwendig?

Gemäß § 623 BGB muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Eine Kündigung, die nicht der gesetzlichen Norm entspricht, ist somit nicht wirksam. Eine Urkunde mit Unterschrift ist allgemein anerkannt.

Muss man die Kündigung begründen?

Im Allgemeinen braucht eine wirksame Kündigung keine Begründung. Bei außerordentlichen Kündigungen, kann der Arbeitnehmer einen Grund schriftlich verlangen. Wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz genießt, kann er mit einer Kündigungsschutzklage, spätestens im Prozess die Gründe einfordern.