*** Was alles während eines Arbeitsverhältnisses wichtig ist…

Versicherungscheck – Teil 1: Die private Haftpflichtversicherung

Nicht nur Berufseinsteiger, auch viele Arbeitnehmer, die schon lange im Berufsleben stehen, verzweifeln oft im Dschungel der Versicherungen. Welche Versicherungen sind sinnvoll? Welche Versicherung hilft mir wann?

Denn der demographische Wandel, Änderungen der Arbeitswelt, sowie des gesetzlichen Versicherungsschutzes haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass es in vielen Bereichen immer wichtiger wird, sich privat abzusichern. So hat beispielsweise erst im letzten Jahr der Europäische Gerichtshof entschieden, dass unterschiedliche Versicherungstarife für Männer und Frauen diskriminierend sind. Seit Dezember dürfen sich Tarife bei Versicherungsverträgen deswegen nicht mehr danach richten, ob der Versicherte männlich oder weiblich ist und müssen entsprechend aus- und angeglichen werden. In diesem Jahr dürfen deswegen nur noch einheitliche, sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden.
Aus somit aktuellem Anlass und um Ihnen einen grundlegenden Leitfaden durch den Versicherungsdschungel zu bieten, stellen wir Ihnen ab heute in einer wöchentlichen Serie Versicherungsmodelle vor, bei denen es sich lohnt, über einen Abschluss nachzudenken.

Dabei soll im Vorhinein gesagt werden, dass es sich bei jedem Versicherungsschutz lohnt, alle Angebote zunächst umfassend zu prüfen und zu vergleichen. Auf den ersten Blick ansprechende, kostengünstige Angebote entpuppen sich im Schadensfall häufig als mangelhaft.
Den besten unabhängigen und in der Regel auch kostenlosen Rat bei der Versicherer- und Tarifauswahl bieten Versicherungsmakler. Außerdem sollten Sie darauf achten,
welche Risiken für Sie persönlich am größten und auch am schlimmsten sind und dementsprechend entscheiden gegen welche Sie unbedingt versichert sein möchten.

Um Ihnen einerseits von den Versicherungsgesellschaften unabhängige und trotzdem korrekte und hochwertige Informationen bieten zu können, haben wir bei der Erstellung dieser Serie mit Versicherungsbetriebswirt Alexander Kuhlen zusammengearbeitet.

Teil 1 unseres Versicherungschecks befasst sich mit der privaten Haftpflichtversicherung, die jeder Arbeitnehmer in Deutschland haben sollte, jedoch trotzdem keine Pflichtversicherung ist.

Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe.
Oft ist es zwar nur die kaputt gemachte Brille oder der Rotweinfleck auf dem Teppich, doch auch bei Unfällen mit Langzeitfolgen müssen Sie haften.
Für die Haftung der Versicherung ist es zunächst zweitrangig ob der durch Sie verursachte Schaden fahrlässig oder vorsätzlich angerichtet wurde. Wichtig für Sie zu wissen ist jedoch vor allem: Wenn ein Schaden auf Ihre Kosten entsteht, haften Sie unbegrenzt und somit im Extremfall mit Ihrem gesamten Vermögen.Bei der Haftpflichtversicherung geht es somit nicht hauptsächlich darum, kleine Missgeschicke geradezubiegen sondern teure Schäden nicht aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen zu müssen.
Wenn es beispielsweise um Personenschäden geht können die Forderungen des Geschädigten schnell in Millionenhöhe liegen, da es hierbei keine Seltenheit ist, dass durch lebenslang wirkende Verletzungen Renten beansprucht werden.

Eine Haftpflichtversicherung braucht dementsprechend im Prinzip jeder. Für Personen in der Erstausbildung gilt es zu prüfen, ob und wie lange die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern noch für sie greift. Sobald dies nicht mehr der Fall ist, gilt es eine eigene Versicherung abzuschließen.

Die Angebote von Versicherungen zum Thema Haftpflicht sind sehr vielseitig und variieren stark mit der gewünschten Versicherungssumme. In einem Vergleich von testberichte.de schlossen gleich mehr als 20 Versicherungen mit Sehr gut ab.
Hierzu zählten unter anderem die HanseMerkur und die Gothaer Versicherungen.
Jedoch ist es für Laien relativ schwierig sich in der Vielzahl der Angebote zu Recht zu finden und für jeden gelten individuelle Prioritäten.
Leistungsaspekte, die Ihnen bei der Orientierung helfen können, sind:

  • Versicherungssumme
  • Forderungsausfalldeckung
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mitversicherung deliktunfähiger Kinder
  • Schlüsselverlust (beruflich und privat)
  • Geliehene und gemietete Sachgegenstände

Informieren Sie sich somit umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten, Haftungsbereiche und -umfänge der verschiedenen Versicherungen. Die Internetauftritte der Versicherungsgesellschaft sind zwar im Regelfall übersichtlich und informativ aufgebaut, ein persönliches Gespräch sollte vor dem Abschluss trotzdem auf jeden Fall gesucht werden.

Hier geht es weiter mit Teil 2 und Teil 3 unserer Serie.

Weihnachtsgeld – Wer bekommt die schöne Bescherung?

Kurz vor Jahresende steht bei vielen Arbeitnehmern immer wieder die Frage im Raum, ob sie mit Weihnachtsgeld rechnen können oder nicht. Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, die einmal im Jahr, in der Regel im November oder Dezember, erfolgt.

Haben Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Einen grundsätzlichen gesetzlichen Anspruch für jeden Arbeitnehmer gibt es nicht. Folgende Aspekte sind jedoch Grundlage für einen Anspruch auf Weihnachtsgeld:

  • Betriebliche Übung
  • Arbeitsvertrag
  • Betriebsvereinbarung
  • Tarifvertrag
  • Zusage des Arbeitgebers

Wenn Ihr Arbeitgeber in den letzten drei Jahren stets Weihnachtsgeld gezahlt hat, rechnen Sie auch in diesem Jahr fest damit, die Zahlung zu erhalten. Zu Recht! Dies ist die sogenannte betriebliche Übung. Wenn ein Arbeitgeber drei oder mehr Jahre in Folge die gleichen Vergütungen geleistet hat, kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine regelmäßige Zahlung handelt, die er auch weiterhin erhält. Durch diese Regelmäßigkeit ist aus der freiwilligen Leistung eine verpflichtende geworden. Sie haben somit einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Nur eine eindeutige Formulierung im Arbeitsvertrag eines Vorbehalts schützt den Arbeitgeber vor einer betrieblichen Übung bzw. einem Anspruch seiner Angestellten auf Weihnachtsgeld.
Genauso kann im Arbeitsvertrag jedoch festgelegt werden, dass Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe jährlich ausgezahlt wird. Ihr Anspruch ist somit im Vertrag gesichert.
Die gleichen Regeln können außer im Arbeitsvertrag auch in der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag festgelegt sein.

Auch bei Zusage des Arbeitgebers Weihnachtsgeld zu zahlen, entsteht ein Anspruch. Schwierig ist es hierbei jedoch vor allem mündliche Zusagen aus Vier-Augen-Gesprächen nachzuweisen. Versuchen Sie deswegen sich solche Zusagen stets schriftlich bestätigen zu lassen.
Sollte es Ihnen unangenehm sein, Ihren Arbeitgeber direkt um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, ist es das einfachste in einer E-Mail nachzuhaken, ob Sie den Sachverhalt richtig verstanden haben. Mit der Antwort Ihres Arbeitgebers haben Sie im Zweifelsfall dann eine schriftliche Bestätigung der Zusage in der Hand.

Bekommen alle Arbeitnehmer gleich viel Weihnachtsgeld?  

Dem Arbeitgeber ist es erlaubt, Weihnachtsgeld nur an einige Arbeitnehmer und nicht an alle auszuzahlen. Damit dies möglich ist, muss jedoch ein zulässiger Grund vorliegen. Die häufigsten Gründe sind:

  • Unter schiedliche Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Höhe der Fehlzeiten (Kürzung bei Krankheit ist zulässig)
  • Familienstand und Zahl der Kinder

Die Zahlung des Weihnachtsgeldes kann somit in seinem vollen Umfang oder in seiner Höhe von diesen Faktoren abhängig gemacht sein. Jedoch müssen auch diese Gründe vorher klar und festgelegt werden. Eine Ungleichbehandlung, die erst im Nachhinein gültig gemacht werden soll oder eine Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund ist hingegen unzulässig.

In Ihrer Vorfreude auf das Weihnachtsgeld sollten Sie sich somit einerseits darüber bewusst sein, ob Sie einen Anspruch auf die Zahlung haben und ob die Höhe Ihrer Auszahlung durch triftige Gründe von der Ihrer Kollegen variieren könnte.

Project Management Professional – Werden Sie zertifizierter Projektleiter

Projektmanagement hat für die heutige Berufswelt eine unverzichtbare Bedeutung erlangt. In kaum einem Unternehmen ist noch an einen Arbeitsalltag ohne Projektmanager zu denken und immer mehr Stellenausschreibungen beziehen sich auf diesen Bereich.
Jedoch gibt es bis heute kaum einheitliche Studiengänge oder Ausbildungsberufe, die auf den Beruf des Projektmanagers vorbereiten und gleichzeitig Qualifikationen in diesem Bereich bescheinigen.
Eine Möglichkeit eine solche Qualifizierung zu erreichen und sich somit als Projektmanager auf dem Arbeitsmarkt begehrt zu machen ist das onlinebegleitete Training zum „Project Management Professional“ (PMP).

Das Training wird vom Project Management Institute (PMI) angeboten. Dies ist ein weltweit tätiger US-amerikanischer Projektmanagementverband. Das PMI wurde 1969 gegründet und hält Seminare und Symposien zum Thema Projektmanagement. Anfang 2013 hatte das PMI rund 650.000 Mitglieder und Zertifikatsinhaber in 185 Ländern. Damit ist das Institut die weltweit mitgliederstärkste Projektmanagement-Organisation.

Ein von der Organisation angebotenes Zertifikat ist das, des Project Management Professional. Es stellt das zweite und wichtigste Zertifizikat des PMI dar und steht qualifizierungsmäßig über dem Certified Associate in Project Management (CAPM).

Um die Prüfung für das PMP-Zertifikat ablegen zu können, muss ein Arbeitnehmer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Hochschulabschluss, mind. 3 Jahre Berufserfahrung im Projektmanagement
  • Kein Hochschulabschluss, mind. 5 Jahre Berufserfahrung im Projektmanagement

In beiden Fällen muss die Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre gesammelt worden sein. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihre Projektmanagementkenntnisse nach PMI-Standard prüfen lassen. Die Prüfung für das PMP-Examen wird vom PMI als Computertest durchgeführt. Hierbei müssen die Teilnehmer innerhalb von vier Stunden 200 Fragen beantworten. Zu jeder Frage gibt es vier Antwortmöglichkeiten, von denen genau eine richtig ist. Die Teilnehmer müssen nach einem gewichteten Auswertungsverfahren einen entsprechenden Prozentsatz der Fragen korrekt beantworten. Dieser sogenannte Passing Score wird seit 2006 von der PMI nicht mehr veröffentlicht. Von den 200 Fragen werden 175 gewertet. Die restlichen 25 Fragen sind neue Fragen des PMI, welche möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt in den zu wertenden Testfragenpool aufgenommen werden. Das Prüfungsergebnis wird den Teilnehmern sofort nach Abschluss der Prüfung bekannt gegeben. Teilnehmer, die die Prüfung nicht im ersten Versuch bestehen, haben die Möglichkeit zur Wiederholung des Tests.
Um sich auf diese Prüfung vorzubereiten ist es beispielsweise möglich an Seminaren und Vorbereitungskursen teilzunehmen. Ein Anbieter solcher Kurse ist die Frontline-Consulting Group.

Nach Bestehen des Tests sind die Absolventen berechtigt, das Kürzel PMP hinter dem Namen zu tragen. Jedoch gilt dieses nur für drei Jahre. Danach muss an einer Rezertifizierung teilgenommen werden, um den Titel weiter tragen zu können.