5 Fragen an: Lutz Duddeck

Unsere Kanzlei hat sich auf die umfassende wirtschaftliche und steuerliche Betreuung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe spezialisiert.
Neben den standesüblichen Tätigkeiten wie Jahresabschluss, Finanz- und Lohnbuchhaltung bieten wir die Beratungsschwerpunkte Existenzgründungsberatung, Vermögens- und Ruhestandsplanung und Insolvenz- und Sanierungsberatung an.
Unsere Unternehmensphilosophie beinhaltet den Grundsatz, unsere Mandanten bei der Durchsetzung Ihrer wirtschaftliche Interessen auf höchstem fachlichen Niveau zu beraten und zu begleiten.

 

1. Was ist wichtiger für den Erfolg einer Existenzgründung – Die Person oder die Idee, die dahinter steht?

Bei einer Existenzgründung sind beide Faktoren – Geeignete Person und erfolgversprechende Idee -eminent wichtig. Das eine funktioniert ohne das andere nicht. Die erfolgversprechende Idee ist jedoch vielleicht noch einen Tick wichtiger. Eine Super Idee einer nur begrenzt geeigneten Person kann funktionieren – umgekehrt klappt das nicht.

2. Welche Punkte sollten für einen erfolgsversprechenden Business Plan unbedingt abgearbeitet werden, die viele Existenzgründer oft vergessen?

Für einen erfolgversprechenden Businessplan müssen zwingend folgende -realistische- Pläne aufgestellt werden:

  • Ertragsvorschau
  • Liquiditätsplan
  • Investitionsplan
  • Finanzierungsplan

3. Ich will mich selbständig machen  – Wo muss ich mich überall anmelden?

Bei einer Unternehmensneugründung muss man sich in der Regel nur bei der Stadt/Gemeinde anmelden (Gewerbeanmeldung). Die Stadt informiert dann das Finanzamt und die Berufsgenossenschaft.

4. Welche Finanzierungsmöglichkeiten, stehen Arbeitnehmern, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen wollen, zur Verfügung?

Besondere- geförderte -Finanzierungsmöglichkeiten werden regelmäßig über die Hausbank abgewickelt. Oftmals werden regionale Finanzierungsinstrumente der Gemeinde oder des Landkreises angeboten.

5. Ein eigenes Unternehmen als Nebentätigkeit – Ist auch das möglich?

Die Existenzgründung als Nebentätigkeit -auch mehrere- ist gesetzlich nicht beschränkt.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar